Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Werbefabrik - eine Marke der Eurobox KG (nachfolgend Auftragnehmer) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Konzeption, Design, Webentwicklung (als Vermittler), Druckvorstufe und Eventmanagement, die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) geschlossen werden. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Anwendung schriftlich ausdrücklich zugestimmt wird. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden mit dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit der Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der konkrete Leistungsumfang sowie der Leistungsinhalt ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Die Dienstleistungen umfassen in der Regel folgende Leistungsphasen:
- Konzeption und Beratung
- Entwurf und Design
- Umsetzung und Produktion
- Korrektur und Abstimmung
- Fertigstellung und Übergabe
Im Bereich von Webprojekten tritt der Auftragnehmer ausschließlich als Vermittler auf. Zur Erfüllung seiner Leistungspflichten kann der Auftragnehmer Dritte (Subunternehmer) beauftragen.
Für Mehrleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert abgerechnet. Dies gilt insbesondere für:
- Leistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers erforderlich werden.
- Leistungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden.
- Zusätzliche Korrekturrunden, die über die im Angebot festgelegte Anzahl hinausgehen.
- Die Abrechnung von Mehrleistungen erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand, sofern nicht im Einzelfall eine prozentuale Pauschale auf den ursprünglichen Auftragswert vereinbart wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf absehbare Mehrkosten hinweisen.
Änderung der Rechnungsanschrift Stellt der Auftraggeber nach Rechnungsstellung fest, dass die im freigegebenen Angebot angegebene Rechnungsanschrift geändert werden muss, behält sich der Auftragnehmer vor, für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§3 Urheberrecht
Alle Arbeitserzeugnisse des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber sichert zu, die Werke nur im vertraglich vereinbarten Rahmen zu nutzen.
§4 Nutzungs- und Verwertungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitserzeugnissen. Jede weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§5 Freigabe
Vor Veröffentlichung legt der Auftragnehmer die Arbeitserzeugnisse dem Auftraggeber zur schriftlichen Genehmigung vor. Mit Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt und Ausführung.
§6 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Mängel an den Leistungen, die nach der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber entstanden sind oder offensichtlich waren und vom Auftraggeber bei der Freigabe übersehen wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der genehmigten Arbeitserzeugnisse. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter vermittelt (z.B. Hosting, Druckleistungen), haftet er nicht für die Leistungen dieser Dritten. Hier gelten die AGB und Haftungsregelungen des jeweiligen Drittanbieters.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke und Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen und in seinem Portfolio oder auf seiner Website darzustellen. Wünscht der Auftraggeber eine explizite Nichtnutzung, muss er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen.
§7 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Die Abnahme erfolgt durch Freigabe. Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, gilt das Werk als abgenommen.
§8 Honorar
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber werden bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt. Vorschuss- und Teilrechnungen sind möglich.
§9 Angebote
Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bei Rohstoffeinsatz bleiben vorbehalten. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§10 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind sofort brutto fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Bei Verzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
§11 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung inkl. Nebenkosten beglichen sind.
§12 Bildrechte und Lizenzbestimmungen
Der Auftragnehmer distanziert sich von den im Namen des Auftraggebers erworbenen Bildrechten. Die Verwendung für weitere Projekte erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
§13 Nutzungs- und Lizenzrechte
Der Auftraggeber erhält mit Auftragserteilung ein einfaches Nutzungsrecht. Für eine erweiterte Nutzung – insbesondere durch Dritte oder überregional – ist ein erweitertes Nutzungsrecht gegen zusätzliches Honorar zu erwerben.
§14 Künstlersozialkasse, Montage & Genehmigungspflichten
- KÜNSTLERSOZIALKASSE
Der Auftraggeber ist über die Pflicht zur Künstlersozialabgabe bei bestimmten Aufträgen informiert. Die Verantwortung zur Abführung liegt beim Auftraggeber. - MONTAGEBEDINGUNGEN
Montagearbeiten werden unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sie ohne Behinderung erfolgen können. Verzögerungsbedingter Mehraufwand geht zu Lasten des Auftraggebers. - FREMDLEISTUNGEN
Erforderliche Fremdleistungen können im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden. - GENEHMIGUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Der Auftraggeber ist für die Einholung und Einhaltung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen verantwortlich. Eine spätere Versagung entbindet nicht von der Vertragserfüllung.
§15 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der von ihm übermittelten Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen, die auf der Website des Auftragnehmers abrufbar ist. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung), wird hierzu eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Schriftform ist auch per E-Mail erfüllt. Erfüllungsort ist der Sitz der Eurobox KG. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Es gilt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.